Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Besonderer Verordnungsbedarf (BVB)/

langfrisitger Heilmittelbedarf (LHB)

Psychiatrische Krankheitsbilder sind leider immer noch weitestgehend aus den Langzeit-Diagnoselisten ausgeschlossen. Die KV BaWü. und der g-ba bietet hierzu Information, wie für chronisch psychisch kranke Menschen dennoch eine Langzeitverordnung bei den jeweiligen Krankenkassen beantragt werden kann.

Der „Gemeinsame Bundesausschuss“ schreibt:

"Ist Ihre Erkrankung auf keiner der beiden Diagnoselisten genannt, kann es dennoch sein, dass aufgrund der dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigung ein langfristiger Heilmittelbedarf vorliegt. Die Ärztin/der Arzt kann in diesem Fall eine entsprechende Verordnung mit einer Begründung ausstellen. Aus dieser muss hervorgehen, dass eine mit der Diagnoseliste vergleichbare schwere und langfristige Erkrankung vorliegt und deshalb die Notwendigkeit einer fortlaufenden Heilmitteltherapie über mindestens ein Jahr besteht. Diese kann sich auch aus der Summe einzelner Erkrankungen ergeben.

Liegt solch eine Verordnung mit Begründung vor, können Sie bei der betreffenden Krankenkasse einen Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs stellen. Hierfür können Sie den Musterantrag verwenden, den Sie auf Seite 4 dieser Patienteninformation finden." [download:https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3382/2016-12-05_G-BA_Patienteninformation_langfristiger%20Heilmittelbedarf_bf.pdf]

 

Die KVBaWü. schreibt weiter:

Eine Verpflichtung für die unentgeltliche Erbringung weiterer Auskünfte auf einem nicht vereinbarten Formular besteht für den Vertragsarzt nicht. Falls die Krankenkasse vom verordnenden Arzt weitere Informationen im Rahmen der Genehmigung verlangt, kann dies nach Rücksprache mit der Krankenkasse als "Gutachten" (je nach Umfang gemäß GOÄ 70 oder 75) gegenüber der Kasse abgerechnet werden [https://www.kvbawue.de/praxis/verordnungen/heilmittel/faq/]

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?